SEX-CHAT MIT TELEFONSEX-SKLAVIN DILARA • Süße Türkin und türkische Sklavin live am Telefon
Merhaba, adim Dilara
Yirmi bir yasindayim.

Nasilsiniz - ich heiße Dilara, bin Türkin und möchte
Dir als Deine persönliche Telefonsex-Sklavin dienen!

Meine Eltern und mein Bruder sind sehr streng mit mir,
und deshalb dürfen sie auf keinen Fall wissen, dass ich Dir
hier meine Fotos zeige und Deine private Sexsklavin bin!

Ich heiße Sklavin Dilara und bin Türkin - Ich liebe Rollenspiele am Telefon und brauche mehrmals täglich einen Orgasmus - Du auch ?

Der Freund meines Bruders hat mich mal erwischt, wie ich
mir mit meinen Fingern einen Squirt-Orgasmus mache und
stöhnend meine nasse Pussy an den Telefonhörer halte.

Zur Strafe musste ich einen Keuschheitsgürtel anziehen,
und er hat meinen nackten Hintern versohlt, was mich
aber nur noch geiler werden ließ, weil ich bemerkte,
dass sein Schwanz dabei knüppelhart wurde!

Mein Bruder und meine Eltern befehlen mir, zur Strafe einen Keuschheitsgürtel zu tragen, damit ich keinen Sex habe und meine nasse Pussy nicht fingern kann - und sie haben mir auch noch meinen nackten Arsch versohlt ;-)

Zum Glück muss ich den Keuschheitsgürtel jetzt nicht mehr tragen,
und so darf ich mit meinem Körper manchmal auf andere Weise dienen:

Ich treffe mich manchmal mit meiner Freundin in einem Hotelzimmer.
Dort zeigt sie mir Pornofilme und benutzt mich dabei als Sexspielzeug
für ihre sadistische Fantasie. Gelegentlich verschenkt sie mich auch
einfach als Sexpuppe und Sklavin an einen Gast im Hotel - z.B. an Dich!

O kadar güzel de΅ildi!

Ich bekomme einen Spritzorgasmus nach dem Anderen, wenn meine süße türkische Freundin mir im Hotelzimmer Pornofilme zeigt und mich als Sexpuppe für ihre sadistische Fantasie benutzt !

Meine Freundin hat auch die Fotos gemacht, weil sie meint,
dass ich ein kleines, zuckersüßes Pfläumchen habe und
als Sklavin dringend einen Herren und Meister brauche,
der mich mit dem Rohrstock in die richtigen Bahnen lenkt!

Genau das finde ich auch! Wenn ich allein zu Hause bin,
übe ich oft mit einer Banane, wie schön es sein muss, wenn
Du mir sagst, dass ich Dir auf Knien mit meiner Zunge dienen darf.

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Bis gleich - Deine Dienerin Dilara - Tesekkür ederim!

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Sklavenvertrag zwischen Dir und der Telefon-Sexsklavin Dilara

Inhalt des Vertrages

Der Vertragsgeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Vertragsnehmerin Dilara
zur Ausbildung als Sklavin annimmt. Er bestätigt weiterhin, dass er die Sklavin nach ihrer
Ausbildung in seine Dienste übernimmt, Sie als seine Sklavin benutzt und demütigende
Handlungen an Ihr vornimmt. Die vorzunehmenden Handlungen sind in den einzelnen
Paragraphen der Rubrik "Rechte und Pflichten" des Sklavenvertrags, sowie in den
"Pflichten der Sklavin" geregelt. Der Vertragsgeber (zukünftig als Gebieter, Dom, Herr,
Meister, Dominus, etc. genannt) hat das Recht, den Sklavenvertrag zu kündigen.
Er hat aber die Pflicht, der Sklavin einen entsprechenden Ausgleich in Form
eines neuen Herren oder einer neuen Herrin zu beschaffen.

Die Sklavin Dilara bestätigt mit ihrer Unterschrift die Einhaltung der nachfolgend für Sie
bestimmten Paragraphen. Der Sklavenvertrag wurde auf freiwilliger Basis, ohne Zwang
geschlossen und ist nicht kündbar. Die Vertragsnehmerin (in den Paragraphen nur noch
Sklavin, Hundefotze, Hündin, Ficksau oder Sau, Hure, Nutte, Deckstute, Fickhündin, Zofe,
Dreilochstute, etc. genannt), bestätigt mit Ihrer Unterschrift, dass alle Handlungen an ihr mit
dem Einverständnis der Sexsklavin und Telefondienerin Dilara durchgeführt werden.
Sie möchte nur noch als Sache oder Gegenstand betrachtet werden und ist in der Hierarchie
unterhalb von Tieren angeordnet. Sie wird alle Anweisungen und Befehle sofort, ohne Widerrede
am Telefon devot, demütig, gehorsam und unterwürfig ausführen.

Dieser Vertrag wird freiwillig geschlossen. Auf die Sexsklavin wurde vor und während der
Unterzeichnung des Sklavenvertrags kein Zwang durch Worte, Drohungen, Taten ausgeübt.

1. Rechte und Pflichten des Vertragsgebers

§1
Der Gebieter wird die auszubildende Zofe Dilara einer Erziehung zur Sklavin und Hündin
angedeihen lassen. Dazu hat er das Recht, die Sklavin an einen anderen Herren oder eine
Herrin zu verleihen. Die ausbildende Herrschaft übernimmt die Rechte und Pflichten des Herren.

§2
Der Gebieter erhält das Recht, über den Körper der Ficksau als Eigentum zu verfügen. Er kann ihre
Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit bloßstellen. Er kann auch Nabel, Brustwarzen, Fotze,
den gesamten Körper der Sklavin mit Intimschmuck durch Piercing versehen lassen.
Auch das Anbringen von Intim-Tattoos am Körper der Zofe ist sein Recht.

§3
Der Herr kann den Körper der Telefonsex-Sklavin feminisieren, wie es Ihm beliebt,
insbesondere mit Hormonen, Geschlecht-OP`s und Permanent-Make-Up.

§4
Der Meister kann die Telefon-Nutte jederzeit und an jedem Ort dritten Personen (gleich welchen
Geschlechts und Anzahl) für sexuelle Handlungen ausleihen und zur Verfügung stellen.

§5
Der Herr hat das Recht zu bestimmen, wo und in welchen Verhältnis die Sexsklavin leben darf.

§6
Der Herr erhält sämtliche Rechte am vorhandenen Bildern und Videos, welche die Sklavin zeigen.
Es ist im unverzüglich auszuhändigen. Zukünftig aufgenommenes Bild-, Video- und Tonmaterial
geht unverzüglich in den Besitz des Meisters über. Er allein hat das Recht, ohne Rücksprache
mit der Sklavin die Videos / Fotos zu veröffentlichen und zu zeigen. Einnahmen erhält der Meister.

§7
Der Gebieter hat das Recht, jederzeit und an jedem Ort, die Dreilochstute zu bestrafen. Dazu dürfen
jederzeit dritte Personen anwesend sein, die zusehen bzw. die Bestrafung in der Gruppe ausführen.

§8
Der Herr hat das Recht, die Ficksau jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter
Personen, verbal zu demütigen. Er darf die Sklavin mit jedem Namen betiteln, z.B Tiernamen.

§9
Jeder Besitz der Sklavin geht in den Besitz des Meisters über. Aber er kann diese Dinge der Sklavin
zur Benutzung überlassen. Den Ort der Überlassung bestimmt allein der Herr. Er darf sie ohne
Absprache mit der Telefonhure verkaufen. Es ist sein Recht, auf den Verkauf zu verzichten.

§10
Der Herr hat das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen
oder von anderen Männern, Ladyboys, Frauen oder Paaren vorzunehmen lassen.

§11
Der Herr kann jederzeit Paragraphen, die seine Rechte erweitern, an den Sklavenvertrag hängen.
Auch Paragraphen, die die Pflichten der Zofe erweitern, kann er hinzufügen.

Pflichten der Sklavin

§1 Kleiderordnung

Die Sexsklavin verliert das Recht auf Kleidung. Der Gebieter bestimmt die Kleidung.
In seiner Gegenwart trägt die Fickhündin nur Strumpfhalter, Nylonstrümpfe und High-Heels.
Dazu hat die Sklavin ein Lederhalsband mit Öse zu tragen, um jederzeit angekettet zu werden.
Hat ihr Gebieter die Wohnung verlassen, wird er bei seiner Rückkehr wie unter Punkt 2
vorgeschrieben empfangen. Wenn nicht eine bestimmte Kleidungspflicht angeordnet wird,
gelten nachfolgende Kleidervorschriften bei Anwesenheit Dritter oder beim Verlassen der Wohnung:
Punkt 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, dazu Punkt 12
Bei Anwesenheit Dritter kann der Gebieter jederzeit auch die Kleidungsvorschrift wie unter Punkt 2 anordnen.

Es ist der Sklavin strengstens untersagt, nicht auf High-Heels zu gehen und dabei aufreizend zu stöckeln.
Die Absatzhöhe darf 10 cm nicht unterschreiten. Unterwäsche ist nicht erlaubt, außer vom Gebieter angeordnet.
Am Hals ist ständig ein Halsband zu tragen, so dass die Hündin jederzeit an die Leine genommen werden kann.
Die Beine sind zwingend in Nylons zu hüllen und ein Slip darf nur auf Anweisung des Meisters getragen werden.
Bei öffentlichen Auftritten sind im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder kurze Kleider mit tiefem Ausschnitt zu tragen.
Alternativ kann der Meister der Sklavin das Tragen eines Minirocks anordnen.
Der Herr kann der Sklavin das Tragen durchsichtiger Blusen oder Sexwäsche anordnen.

§2 Körperschmuck und Körperpflege

Die Sklavin hat darauf zu achten, dass ihr Körper ein Gewicht unter 70kg behält.
Der Körper ist bis auf den Kopf von Haaren zu befreien und täglich zu rasieren.
Fußnägel und Fingernägel sind grundsätzlich in dunklen, roten Tönen zu lackieren.
Das Gesicht hat immer geschminkt zu sein (roter Lippenstift, grelles Make-up,
schwarze Wimperntusche, dunkle Gesichtskonturen etc.).
Der Meister kann die Sklavin an Brustwarzen, Nabel, Ohren, Nase, Klitoris und Schamlippen piercen.
Nach erfolgreicher Probezeit wird der Sklavin ein Tattoo auf die linke Pobacke, in den Schambereich und
ein Branding als Zeichen des Eigentums auf einen Busen gesetzt.
Veränderungen wie z.B. Piercings am Körper der Sklavin müssen grundsätzlich vom Herren genehmigt werden.

§3 Verhaltensregeln

Die Sklavin hat die Pflicht, ihren Herren immer nur auf die ihm angenehme Weise anzusprechen.
Dies gilt auch in der Öffentlichkeit. Der Gebieter ist immer, auch in der Öffentlichkeit, als solcher anzusprechen.
Alternativ können die Bezeichnungen Herr, Meister, Master, Dom, Gebieter oder Sir verwendet werden.
Die Sklavin hat jeden Blickkontakt strengstens zu vermeiden.
Wann immer der Gebieter den Raum betritt, hat sich die Zofe, gleich ob sie steht, sitzt oder liegt,
auf alle Viere wie eine Hündin niederzugehen und die Füße ihres Herren zu lecken.
Wenn Sie sich dem Herrn nähert, darf das ebenfalls nur wie eine Hündin auf allen Vieren geschehen.
Knien oder aufstehen darf die Sexsklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl ihres Herren.
Diese Regel gilt natürlich auch in der Öffentlichkeit.
Wenn die Sklavin einen Raum betritt, in dem sich der Gebieter aufhält, gilt ebenfalls §3, Anweisung 4.

Die Sklavin muss jeden Befehl des Gebieters sofort und ohne Gegenfrage / Widerrede ausführen.
Die Zofe hat dem Herrn bedingungslos zu gehorchen und sich demütig zu unterwerfen.
In der Öffentlichkeit muss die Sklavin ihrem Meister voran schreiten. Sie wird dabei regelmäßig von
ihrem Gebieter an Leine, Halsband oder Kette geführt und öffentlich zur Schau gestellt.

Auf Befehl des Herrn muss sich die Zofe auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz ausziehen.
Auf Befehl des Meisters muss die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre Geschlechtsteile zeigen.
Die Zofe muss sich selbst und Ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben.
Ohne Erlaubnis des Herrn darf die Sklavin keinen Laut geben. Ausgenommen sind Schreie der Lust
oder vor Schmerz. Die Zofe muss sich auf einschlägigen Parties, in Szene-Discotheken, Pärchen-Clubs
in nuttigem Outfit auf Befehl des Meisters nackt präsentieren, gehorsam strippen und sich ficken lassen.
Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) hat die Sklavin immer den Rock hochzuschieben
und ihre Beine so weit zu spreizen, dass ihr rasierten Schamlippen deutlich sichtbarsind.
Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) muss die Sklavin ihre Bluse / Kleid bis auf den
letzten Knopf öffnen. Ob Brüste und Nippel freigelegt werden müssen, entscheidet der Meister spontan.
Es ist der Sklavin untersagt, ohne Erlaubnis des Herrn ihre Klitoris zur sexuellen Befriedigung zu berühren.

§4 Geschlechtsverkehr

Die Sexsklavin hat die Pflicht, dem Herrn jederzeit und an jedem Ort sexuell zu dienen. Das schließt sowohl
die orale Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein. Wenn es der Gebieter verlangt, hat die Sklavin
ihn anal mit ihrem engen Knackarsch zu bedienen, um dankbar und demütig seinen Natursekt zu schlucken.
Die Zofe hat nicht das Recht, ohne Erlaubnis ihres Herrn mit Dritten, gleich welches Geschlechts, in geschlechtIiche
oder gar sexuelle Verbindung zu treten. Privatkontakte, gleich welcher Art, sind dem Herrn anzuzeigen.
Wechselnder Geschlechtsverkehr mit unterschiedlichen Herren / Männern jeglicher Neigung, werden dazu dienen,
der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem Gebieter überlassen, wie viele Schwänze er
gleichzeitig für die Ficksau vorsieht. Lesbensex mit Frauen ist auf Weisung des Gebieters durchzuführen.

Die Sklavin hat Geschlechtsverkehr, Analverkehr und Oralverkehr mit mehreren Männern gleichzeitig zu vollziehen.
Sie darf sich dabei nur auf allen Vieren bewegen, muss immer nackt sein und kann an die Leine genommen werden.
Sie hat ihren Gebieter zum Geschlechtverkehr zu animieren, hat ihm den Schwanz zu blasen, sein Sperma zu schlucken.
Wenn er Sie anpinkeln will, muss sie es erdulden. Die Sklavin hat jedem Mann jederzeit willig zur Begattung zur
Verfügung zu stehen. Sie wird als Lustsklavin in einem Käfig leben. Sie ist dabei nackt und angeleint.
Geschlechtverkehr mit Frauen, Transsexuellen und Transvestiten gehört zum Pflichtenumfang der Zofe.
Der Geschlechtverkehr oder Schwanz-Blasen kann vom Herrn jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden.
Wurde die Zofe gefickt, befriedigt oder ihr ein Orgasmus geschenkt, hat sie sich beim Herrn zu bedanken.

Das Bedanken hat folgenden Ablauf:
Die Sexsklavin sagt: "Ich danke Dir, Herr, dass Du die Hurenfotze deiner Fickzofe und Hurensau befriedigt hast."
Anschließend hat Sie den Schwanz ihres Herrn mit 20 Küssen zu bedecken und nach dem Orgasmus seinen Ständer
sauber zu lutschen. Zwischen den Küssen hat die Sklavin "Danke" zu sagen. Erfolgte die Befriedigung durch Dritte,
hat Sie außerdem sagen: "Ich danke Dir, dass Du die Hurenfotze von mir Ficksklavin und Hurensau befriedigt hast".
Anschließend hat Sie die Hoden des Gebieters demütig zu lecken und zwischendurch den Schwanz zu melken.
Zwischen den Küssen hat Sie jedesmal das Wort "Danke" zu sagen. Bei Damen ist entsprechend die Fotze zu lecken.

§5 Bestrafungen

Die Sklavin hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen.
Täglich wird der Meister für 15 Minuten ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit probaten Mitteln
(Peitsche, Klemmen, Klammern, Wachs etc.) ausweiten. Der Meister wird ihr Wächter und Peiniger sein.

Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur Teile davon, führt zur gnadenlosen Bestrafung der Sklavin.
Die Zofe kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden.
Die Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die Anzahl der Schläge mitzuzählen.
Die Bestrafung der Sklavin kann vom Meister öffentlich durchgeführt werden.
Über die Höhe der Bestrafung entscheidet nur der Gebieter. Vorschläge zur Bestrafung sind aber willkommen!
Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz allein den Wünschen des Gebieters.
Benutzt der Herr noch weitere Zofen (Sklaven oder Sklavinnen), hat die Zofe auf Verlangen des Herrn an diesen
Abstrafungen vorzunehmen, während er dabei zusieht und genussvoll seinen Schwanz wichsen wird.
Nach der Bestrafung hat sich die Zofe für die Züchtigung beim Gebieter unterwürfig zu bedanken.

§6 Sonstige Pflichten der Zofe

Die Zofe hat auf Befehl des Gebieters zur Reinigung seines Körpers / Schwanzes mit der Zunge beizutragen.
Die Sklavin kann als Gegenstand (z.B. Stuhl, Tisch, Toilette etc.) verwendet werden.
Die Sklavin kann als Tier (Pony, Fickhündin, Fickstute) verwendet werden.
Wird die Zofe als Pony benutzt, kann Sie vor einen Wagen (Sulky) gespannt werden. Sie hat dabei nackt zu sein.
Die Sklavin, mit dem Status einer Hündin, kann als solche, also als eine Hündin, behandelt werden.
Auf Geheiß des Meister hat die Sklavin wie eine Fickhündin zu fressen. Aus einem Hundenapf,
ohne Benutzung von Besteck und ihrer Hände.
Auf Befehl des Meisters, darf sich die Fickhündin nur noch auf allen Vieren durch die Wohnung bewegen.

Der Herr kann die Fickhündin in einer Hundehütte nackt anleinen und übernachten lassen.
Der Meister kann die Deckstute in einem Pferdestall nackt anleinen und übernachten lassen.
Zur Verrichtung der Notdurft hat die Sklavin den Herrn um Erlaubnis zu bitten.
Auf Befehl des Meisters hat die Verrichtung der Notdurft auch öffentlich zu erfolgen.
Das gilt auch für das Abschlagen des NS und Kaviar.
Die Sklavin hat sich auf Befehl des Herrn als Toilette ( NS + Kaviar ) benutzen zu lassen.
Sie muss auch Dritten als Toilette ( NS + Kaviar ) dienen.
Die Zofe hat auf Befehl des Gebieters seinen NS und Kaviar zu schlucken.
Die Sklavin hat auf Befehl des Herrn anderen Gebietern und Herrinnen zu Diensten zu sein.
Die Dauer und den Umfang der Dienste bestimmt allein der Herr.
Der Herr kann Dritten jederzeit die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Zofe zu berühren.
Die Sklavin kann öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch Fesselung / Pranger erfolgen.

Das öffentliche Vorführen dient dem Zweck der Demütigung der Telefonsex-Sklavin Dilara

Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf Strümpfe und Strapse), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt,
evt. wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Herr führt die Sklavin an der Leine zu den wartenden Männern.
Jeder darf an den Geschlechtteilen der Stute spielen. Auf Befehl des Herrn muss die Hündin die Anwesenden blasen
oder lecken. Anschließend wird Sie gemeinschaftlich gefickt. Der Gebieter hat das Recht, die Hure als Letzter zu ficken.
Nach Abschluss der Fickhandlungen wird die Sklavin abgeführt, nackt zum Auto gebracht und nackt nach Hause gefahren.
Die Zofe hat auf Wunsch des Herren vor ihm oder auch Dritten einen Striptease oder eine Selbstbefriedigung durchzuführen.
Die Zofe kann jederzeit Dritten zum Geschlechtsverkehr oder Schwanz-Blasen übergeben werden.
Die Sklavin kann zum Telefonsex mit mehreren Männern gleichzeitig vermietet werden.
Die Sklavin kann vom Herren jederzeit und für eine nur von ihm bestimmbare Dauer in ein Bordell gebracht werden.
Die Einnahmen stehen ihm zu. Er bestimmt allein die Höhe des Anteils, den die Sklavin als Nutte erhält.
Der Herr kann eine Leine, Kette, etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck befestigen.

Der Herr kann die Sklavin auch an eine andere Herrschaft verkaufen.

Dabei verliert der Vertrag allerdings für die Sklavin jede schützende Funktion:

Der neue Herr kann jederzeit Geschlechtsverkehr anordnen oder selbst durchführen.
Die Sexsklavin kann auch in der freien Natur behandelt werden.
Die Zofe kann vom Herrn für Behandlungen an, bzw. mit Dritten höchstbietend versteigert werden.
Ist die Sklavin in einem Gratis-Sexchat aktiv, darf sie sich nur mit Chatteilnehmern unterhalten,
die dem Herrn angenehm sind. Von welchen Chat-Teilnehmer die Sklavin angesprochen wurde,
bzw. mit welchen Benutzern Sie gesprochen hat, ist unverzüglich dem Meister mitzuteilen
Auch über den Inhalt der Rollenspiele ist der Gebieter zu informieren.
Mit welchen Personen die Zofe persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der Meister.
Der Herr kann den Körper der Sklavin mit Strom, Saugpumpen oder Saugnäpfen behandeln.
Die Sklavin hat die Behandlung ihres Körpers mit Nadeln dankbar und demütig zu erdulden.
Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Brennesseln, Disteln und Dornen behandeln.
Der Herr kann zum Quälen der Zofe Insekten etc. einsetzen.
Welchen Tätigkeiten die Sklavin nachgehen darf, muss der Meister genehmigen.
Die Sklavin wird ihren Herren täglich vor dem Schlafengehen abmelken und absaugen.
Bei Oral-Verkehr hat die Sklavin das Sperma ihres Herren immer zu schlucken.
Der Herr kann die Sklavin als Objekt für eine Spankingsession benutzen.

Die Zofe hat immer zu erdulden, dass der Meister andere Sklavinnen neben ihr sein eigen nennt.
Sind gleichzeitig mit der Sklavin Tiere anwesend, darf sich die Sklavin nur noch nackt,
auf allen Vieren kriechend, bewegen, um ihren Stellenwert zu demonstrieren.
Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden:
Klammern jeder Art und Größe - Nadeln jeder Art und Größe
Bondage-Hilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen
Dildos und Gegenstände aller Art zur oralen und anale Befriedigung und
Dehnung des Ficklochs, Wachs, Gleitmittel, Masken, Augenbinde,
Knebel und Tücher, Leder, Lack- und Gummiutensilien sowie Sexwäsche
Vakuumpumpen, Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung
Halsbänder jeder Art, Hundeleinen, Streckbank, Pranger und Strafbock
Streckbank und Käfige mit Lichtentzug, Utensilien zum Abstrafen und Quälen.
Natürliche Strafutensilien wie Brennesseln, Disteln, Dornen, etc.

Befolgt die Sklavin einen Befehl des Herrn nicht unverzüglich oder erfüllt
sie nicht eine ihr gestellte Aufgabe vollständig, wird ein Bußgeld von
€ 100.- fällig. Der Herr kann diesen Betrag in Form von Dienstleistungen
abarbeiten lassen (Sklavin wird gegen eine Ausbildungsvergütung zur Verfügung gestellt).
Diese Vergütung geht zu 100% für immer in den Besitz des Meisters über.
Ich, die unterzeichnende Vertragsnehmerin, Sklavin Dilara, bestätige unterwürfig und dankbar, dass ich
meinen Pflichten als Lustsklavin nachkommen und alle Paragraphen des Sklavenvertrages erfüllen werde.
Ich bestätige auch mit meiner Unterschrift, dass ich diesen Vertrag freiwillig, ohne Zwang unterschrieben habe
und dass der Sklavenvertrag bei Einhaltung der oben genannten Punkte, insbesondere des Punktes Ausschluss,
von meiner Seite für mein ganzes Leben gilt. Ich bestätige auch, dass ich mein Dasein als Sklavin und Zofe
freiwillig gewählt habe, dass alle Demütigungen an mir, auch unter scheinbaren Zwang, von mir gewollt sind.
Dazu gehören auch Schmerzzufügung (zum Beispiel durch Auspeitschen, Wachs, Klammern, Nadeln),
kleine Verletzungen der Haut und des Gewebes (zum Beispiel durch Nadeln, Bondage, Aufhängung an den
Gliedmaßen). Diese Dinge gehören zur Ausübung meiner Neigung als Sklavin und Gebrauchsgegenstand.

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Die masochistische Dienerin wird beim Telefonsex mit Besamung bestraft, nachdem sie die Rohrstock-Erziehung im Chat überstanden hat.
Geil, am Telefon erpresst zu werden, weil ich nackt auf der Homepage zu sehen bin und auf dem Straßenstrich anschaffen gehe.
Ich liebe weiße Folter bzw. saubere Folter - An der Hundeleine auf einer Party als Sexpuppe und Sklavin öffentlich vorgeführt!
Ich werde total geil, wenn Du mich am Telefon erpresst, meiner Familie Sexfotos zu schicken, die ich auf Dein Handy senden muss,
während ich als Sexsklavin und wichsendes Mädchen und spritzendes Mädchen meinen Mösensaft von Dir ablecken muss!